Vorträge

Bundesminister des Auswärtigen a.D. Dr. h.c. mult. Hans-Dietrich Genscher
Fast 20 Jahre lang gestaltete Hans-Dietrich Genscher als Außenminister die deutsch-deutschen Beziehungen in erster Reihe mit. Seine Mitwirkung an der deutschen Wiedervereinigung und der europäischen Intergrationen gelten als großes außenpolitisches Meisterstück. Der große Staatsmann und Liberale gibt einen persönlichen Zeitzeugenbericht über die Entwicklungen in 40 Jahren deutsch-deutscher Beziehungen.

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Prof. Dr. Dres. h.c. Jochen Abr. Frowein, vormals Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Heidelberg
Schon als Delegationsmitglied der Bundesrepublik bei der Aushandlung der Ostverträge gestaltete Professor Frowein die staats- und völkerrechtliche Lage der beiden deutschen Staaten mit. Auch in seiner wissenschaftlichen Arbeit haben die völkerrechtlichen Fragen der deutschen Teilung stets eine besondere Rolle gespielt. In seinem Vortrag lässt er die vielfältigen Rechtsfragen der deutschen Teilung und ihrer Bewältigung Revue passieren und erklärt, wie die politische Teilung, Annäherung und Einigung rechtlich begleitet worden sind.

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Referent

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis, Max-PIanck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt
Prof. Stolleis, der Doyen der Geschichte des deutschen öffentlichen Rechts, gibt in seinem verfassungs- und verwaltungsrechtsgeschichtlichen Vortrag einen Einblick in die Entwicklung des Öffentlichen Rechts in Deutschland und der DDR. Dabei sind besonders seine Überlegungen zur staatlichen Beeinflussung der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht in der DDR politisch wie juristisch von Interesse. Gemeinsamkeiten und Differenzen der zwei Kulturen des Öffentlichen Rechts nach 1945 werden dabei plastisch erläutert.

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Referent

Prof. Dr. Martina Haedrich, Universität Jena
Prof. Haedrich habilitierte sich noch in der DDR und ist seither wissenschaftlich prominent im Bereich des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes in Erscheinung getreten. Prof. Haedrich war an der Ausarbeitung des Verfassungsentwurfes des sog. Runden Tisches in der Wendezeit der DDR beteiligt. Sie stellt in ihrem Vortrag die Entwicklung des Grund- und Menschenrechtsverständnisses in der DDR bis hin zur Verfassung des Runden Tisches vor und gibt damit einen spannenden Einblick in die Rolle und die Bedeutung, die das Individuum in den Verfassungsentwürfen verschiedener politischer Regime spielt.

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Prof. Dr. Horst Dreier, Universität Würzburg
Prof. Dreier, der als Verfassungsrechtler und Rechtsphilosoph größte Anerkennung genießt, widmet sich in seinem Vortrag den rechtsphilosophischen Problemen im Umgang mit dem DDR-Unrecht am Beispiel der Mauerschützenprozesse. Das Bedürfnis nach Unrechtsbewältigung auf der einen Seite und dem Vorwurf der „Siegerjustiz“ auf der anderen Seite warf nach der Wiedervereinigung und wirft bis heute grundlegende Fragen an die Geltung und Durchsetzung des Rechts auf, die im Mittelpunkt dieses Vortrags stehen.

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Marianne Birthler, BStU Berlin
Marianne Birthler, die als aktives Mitglied der DDR-Bürgerrechtsbewegung die friedliche Revolution 1989 in erster Reihe mitgestaltet hat, ist seit dem Jahr 2000 Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen. In dieser Funktion ist Frau Birthler verantwortlich für den Umgang mit dem politischen und juristischen Erbe des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. In ihrem Vortrag berichtet Frau Birthler über die Arbeit ihrer Behörde und die Bedeutung, die der Umgang mit den Stasi-Unterlagen für uns heute noch hat

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Prof. Dr. Dres. h.c. Bernd Rüthers, Universität Konstanz
Prof. Rüthers, der 1968 mit seiner Habilitationsschrift „Die unbegrenzte Auslegung“ über die Pervertierung des Rechts im Nationalsozialismus auf Anhieb größte wissenschaftliche Aufmerksamkeit erlangte, hat sich seither intensiv mit der Verwirklichung der Rechtsbindung staatlicher Gewalt befasst. In seinem Vortrag „Regimewechsel als Rechtsproblem“ wendet er sich grundlegenden Fragen zu, die durch einen radikalen Wechsel der Rechtsordnung, wie es sie in Deutschland im 20. Jahrhundert mehrfach gegeben hat, entstehen.
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Referent

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Jentsch, RiBVerfG a.D.
Der Justiz kommt bei der Errichtung einer neuen Rechtsordnung und ihrer effektiven Durchsetzung eine besondere Aufgabe zu. Prof. Jentsch hat in seiner Amtszeit als Innenminister des Freistaats Thüringen nach der Wende den Aufbau der Justizbehörden in Thüringen in verantwortlicher Position mitgestaltet. Er berichtet in seinem Vortrag über die sachlichen und personellen Schwierigkeiten, die eine radikaler politischer und juristischer Systemwechsel für die Rechtsprechung bedeuten. Gleichzeitig gibt er – auch als ehemaliger Verfassungsrichter – einen Einblick in die notwendig politische Natur der Dritten Gewalt.

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Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Berlin
Dr. Sabine Bergmann-Pohl hat die politische Wende in der DDR in der ersten frei gewählten Volkskammer als deren Präsidentin – und damit gleichzeitig als das letzte Staatsoberhaupt der DDR – in erster Reihe erlebt und gestaltet. Sie berichtet über die Zeit zwischen März und Oktober 1990, als die Volkskammer als Parlament des Übergangs wirkte und die Vertretung der Bürger in der DDR im Prozess der Wiedervereinigung übernahm.

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Prof. Dr. Bernd Faulenbach, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Faulenbach beschließt unsere Reihe mit einer historischen Betrachtung über den Umgang mit der DDR-Vergangenheit in der Zukunft. Als stellv. Vorsitzender der „Bundesstiftung Aufarbeitung des SED-Unrechts“ und in zahlreichen anderen Einrichtungen, Enquetekommissionen und Gremien sowie in seiner wissenschaftlichen Arbeit wendet sich Prof. Faulenbach der Gedächtnis- und Erinnerungskultur in Deutschland zu und erforscht diese geschichtswissenschaftlich. Was bleibt von Deutscher Teilung und Einheit – nicht nur nach 20 Jahren Wiedervereinigung?

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